Allgemeine Informationen

Überweisung
Vor dem Behandlungsbeginn benötigen Sie eine Verordnung/Überweisung von einem Facharzt (Kinderarzt/ärztin, Hals-, Nasen-, Ohrenarzt/ärztin, Neurologe/Neurologin, Zahnarzt/ärztin, Kieferorthopäde/orthopädin).
Diese muss von ihrem Krankenversicherungsträger bewilligt werden.
Die Bewilligungspflicht ist im Moment bei der BVAEB und ÖGK aufgehoben, die Verordnungen müssen von diesen Krankenkassenträgern nicht bewilligt werden.
Kosten
45 Minuten (T2): 80€
60 Minuten (T3): 100€
Hausbesuchspauschale: 30€
Refundierung
Ich bin Wahltherapeutin - daher müssen Sie die Therapiekosten vorerst selbst tragen.
Nach Ausstellung einer Rechnung können Sie diese bei Ihrer Krankenkassa einreichen.
Sie erhalten ca 50-80% der Kosten rückerstattet (abhängig von der Krankenkassa).
Therapieabsage
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (mindestens 24h vor dem Termin). Ansonsten wird das Honorar in Rechnung gestellt.